BoundCon - The International Fetish Convention
Deutsch English

Hausregeln

  1. Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre sein um bei BoundCon eingelassen zu werden. Im Zweifelsfall kann der Einlass ohne Altersnachweis verweigert werden.
  2. Durch das Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter, seine Angestellten, seine Aushilfen, das Zenith, Sponsoren der Convention oder sämtliche mit der Convention zusammenhängende Events nicht verantwortlich oder haftbar sind für jegliche Forderungen, Handlungen, Schäden, einschließlich Kosten oder andere Ausgaben und Personenschäden, ungerechten Tod, oder Vermögensschaden nicht ausschließen für jedwede Teilnahme während der Laufzeit der Veranstaltung.
  3. Es ist zwingend erforderlich folgendem Veranstaltungs-Dress- und Benimm-Code Folge zu leisten:
    • Keine komplette Nacktheit ausgenommen Vorführungen auf einer der Bühnen im Rahmen des Showprogramms
    • Keine enthüllten Genitalien
    • Brüste und Nippel können innerhalb der Veranstaltungshalle entblößt werden
    • Besucher, die in entsprechendem Fetish-Outfit die Messe besuchen möchten, werden gebeten außerhalb des Zenith Geländes Straßenkleidung zu tragen. 
    • Innerhalb des Geländes ist das Tragen von Fetish Kleidung problemlos möglich. Dafür gibt es in der Halle eine Garderobe und Umkleidemöglichkeiten
    • Versuchter oder vollzogener Geschlechtsverkehr ist verboten und hat den unverzüglichen Ausschluss der Veranstaltung zur Folge
    • Bei einer Verletzung des Dress Codes wird der Zutritt ab sofort entzogen – es erfolgt keine Entschädigung oder Erstattung der vorausbezahlten Gebühren.
  4. Fotografieren und Filmen ist während der Veranstaltung grundsätzlich und mit folgenden Einschränkungen erlaubt:
    • ⁠Es sind nur kleine Kameras gestattet, die Kamera muss mit ausgefahrenem Objektiv und Blitzgerät in eine Box von 20x20x20cm passen,
    • zusätzliche Objekte und Blitzgeräte sind nicht gestattet. Jegliche Hilfsmittel zum Fotografieren, wie z.B. Stative , Stühle oder Leitern sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
    • ⁠Fotografieren und Filmen der Shows und Vorführungen auf den Bühnen ist ohne Einschränkungen erlaubt. 
    • ⁠Das Filmen und Fotografieren am Rope Space und im VIP Bereich sind absolut verboten
    • Fotografieren und Filmen von Aktionen, Vorführungen sowie von Waren oder ähnlichem an den Ausstellerständen ist nach Absprache mit dem jeweiligen Aussteller erlaubt. Er kann das Fotografieren an seinem Stand nach eigenem Ermessen verbieten.
    • Zuwiderhandlungen haben einen Ausschluss von der Messe zur Folge.
    • Unbeteiligte Personen und Besucher, die dieser Fotoaufnahme nicht explizit zugestimmt haben dürfen weder fotografiert noch im Hintergrunds sichtbar sein.
    • Jenseits der Bühne müssen ALLE fotografierten Personen aktiv der Fotoaufnahme zustimmen.
    • Die BoundCon beschäftigt eigene Fotografen und Videografen, die als solche mit T-Shirt und/oder Badge als solche gekennzeichnet sind. Sie sind beauftragt die Messe und das Bühnengeschehen zu dokumentieren. Zu diesem Zweck dürfen sie überall uneingeschränkt fotografieren. Gäste und/oder Besucher werden auch von unseren Mitarbeitern nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis erkennbar gezeigt.
    •  Es wird 2-3 Kameraleute auf der Veranstaltung geben, diese sind vom Veranstalter eingesetzt und autorisiert.
  5. Modells haben das Recht jeder Person die Möglichkeit zu untersagen es zu fotografieren. Jeder, der ein Modell fotografieren möchte muss das Modell oder eine autorisierte Person im voraus um Erlaubnis fragen. Die einzige Ausnahme zu dieser Regel: wenn die Erlaubnis bestimmte Modelle in einer ausgeschilderten Bereich zu fotografieren deutlich ausgeschildert ist. Bitte respektieren Sie immer die Privatsphäre der Modelle. Das Teilnehmen an der Convention bedeutet nicht automatisch, dass alle Modelle fotografiert werden möchten. Modelle haben das Recht zu entscheiden ob oder ob sie nicht an Bondage oder Bondage ähnlichen Aufführungen oder Foto Shootings auf der Convention teilnehmen möchten. Modelle sind selbst verantwortlich für Ihr Wohlergehen und ihre Sicherheit. Modelle sind dazu aufgerufen, jegliche Probleme mit Fotografen, Produzenten und/oder Fans an einen Vertreter des Veranstalters zu melden. Weder der Veranstalter, seine Angestellten, seine Mitglieder, das Zenith noch die Sponsoren der Convention oder sämtliche mit der Convention zusammenhängende Events sind verantwortlich oder haftbar für jegliche Forderungen, Handlungen, Schäden, Kosten oder Ausgaben die durch Geschäfte oder Handlungen die in privaten Hotelzimmern oder auf privaten Parties stattfinden, entstehen.Modellen wird bei privaten Fotoshootings eindringlich angeraten die Referenzen der fotografierenden Person zu überprüfen und jemanden, den sie kennen und vertrauen während dem Fotoshooting anwesend sein zu lassen. Außerdem sollten Sie alle Zweifel ausräumen ehe sie einem privaten Fotoshooting zustimmen.
  6. Jeder Person die den Eindruck erweckt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen wird der Zutritt verweigert.
  7. Die erstandenen Eintrittskarten werden beim Betreten der Veranstaltung entwertet. Beim Verlassen der Halle verliert die Karte Ihre Gültigkeit, zum Wiedereinlass erfolgt ein Stempelaufdruck durch den Türsteher oder das Security Personal. Der Abriss oder die Eintrittskarte ist während dem Besuch der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen des Security Personals vorzuzeigen.
  8. Besucher mit VIP Tickets erhalten farbige VIP Bändchen, welche sie während der gesamten Zeit in der Ausstellungshalle mit sich tragen müssen. Die müssen bei Betreten der VIP Zone auf Verlangen der Security oder des Veranstalters vorgezeigt werden. Die Weitergabe der Bändchen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung erfolgt sofortiger Verweis der Veranstaltung.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht Personen die den Eindruck erwecken disruptive zu sein oder Personen die eine Gefahr für das Wohlergehen der anderen Teilnehmer darstellen zu entfernen und/oder die Erlaubnis zu verweigern auf der Convention und/oder zu einer oder allen verbundenen Veranstaltungen teilzunehmen.
  10. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass sämtliches Bild- und Tonmaterial welches innerhalb der Messehallen aufgenommen wird nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter veröffentlicht werden darf. Eine Veröffentlichung ist bereits durch das Einstellen unlizenzierter Bilder ins Internet gegeben.
    Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,- € versehen und zur Anzeige gebracht. Ausgeschlossen hiervon sind lediglich Private Shootings mit Models. Hierbei genügt eine schriftliche Zustimmung des Modells zur Veröffentlichung. Eine Untersagung der Veröffentlichung behält sich der Veranstalter vor, wenn auf dem Material weitere, evtl. unbeteiligte Personen zu erkennen sind. Nur Bildmaterial, das auf der offiziellen BoundCon Homepage www.BoundCon.com veröffentlicht wurde darf uneingeschränkt zu Werbe- und Promotion Zwecken weiterverwendet werden.
  11. Alle Personen die während dem Convention Wochenende an einem Workshop oder einer Vorführung teilnehmen brauchen unbedingt eine Freigabe durch den Veranstalter, was ausdrücklich sicherstellen soll (neben anderen Dingen), dass Teilnehmer in sämtlichen Workshops, Vorführungen den Veranstalter, seine Mitglieder, Agenten, Angestellten, Vertretern, Vereinigungen und Besitzern, ebenso das Zenith von der Verantwortung entbindet für jegliche und sämtliche Schäden und Forderungen die durch das Teilnehmen an den Workshops und Vorführungen einschließlich Forderungen für Schäden, Kosten, Ausgaben bezüglich Personenschäden, Vermögensschäden oder ungerechten Tod. Keiner ist berechtigt eine Vorführung zu starten oder an einem Workshop teilzunehmen ohne erst die erforderliche Freigabe zu haben. Jegliche Beteiligung an irgendwelchen spontanen Vorführungen oder sonstigen Spielaktivitäten geschieht auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung durch den Veranstalter und dessen Beteiligten.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor eine oder alle von diesen Allgemeinen Regeln nach eigenem Belieben zu ändern, zu erweitern oder zu modifizieren.
  13. Das konsumieren von mitgebrachten Speisen ist auf dem gesamten Areal verboten.
  14. Eine Begleitperson für Personen mit Behinderten Ausweis Vermerk B erhält kostenfreien Eintritt
  15. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Auflagen des Ordnungsamtes München.